Übungsleiterbeihilfen
Im Bereich der Übungsleiterbezuschussung ist seit dem Jahr 2020 alles neu!
Wichtigste Änderungen der diversen Verwaltungsvereinfachungen sind:
- die lizenzierten Übungsleiter sind von den Vereinen online im Intranet des LSB bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres zu melden
- nach dem 31. Mai sind keine Nachmeldungen von Übungsleiter für das laufende Jahr mehr
möglich - die Auszahlung der Übungsleiterbeihilfe erfolgt nur noch 2 x jährlich (Juli und November)
- keine weiteren Vorgaben wie Erfassung der Übungseinheiten oder Höhe der Vergütung
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Die neue Richtlinie können sie hier einsehen
Hier erhalten sie eine Anleitung, wie bei der Meldung der Übungsleiter im Intranet vorzugehen ist