Förderung innovativer Projekte der Jugendarbeit in Höhe von bis zu 1.000 €
Gefördert werden neue sportliche bzw. außersportliche Angebote, neue jugendgerechte Formen der Partizipation und politschen Mitwirkung, Umweltmaßnahmen, Maßnahmen in der Arbeit mit Integration, Inklusion und insbesondere zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt.
Nicht gefördert werden Angebote aus dem laufenden Trainings-und Punktspielbetrieb.
Weitere Informationen: Sportjugend_Förderung_Projekte_in_der_Jugendarbeit__2024
Förderung von Kooperationsgruppen Kita und Sportvereinen in Höhe von max. 4.000€
Gefördert werden Bewegungseinheiten (BE) mit einer Pauschale von bis zu 10 € pro Einheit. Antragsberechtigte können Zuschüsse beabtragen für:
- 20 BE: maximal 200 €
- 40 BE: maximal 400 €
Insgesamt können pro Jahr bis zu 4.000 € für Kooperationen mit Kindertagesstätten beantragt werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich jährlich vom 01.01. bis 31.12. Eine BE umfasst 60 Minuten und findet ein- oder zweimal pro Woche statt.
Weitere Informationen: Sportjugend_Durchführung_Kooperationsgruppen_-_Kindertagesstätte_und_Sportverein__2024
Förderung von Jugendfreizeiten
Gefördert werden Ferienzeiten für Jugendliche im Alter von 6 bis 22 Jahre. Die Freizeit muss mit An- und Abreisetagen mindestens 4 Tage dauern. Ab 6 Teilnehmenden gibt es einen Zuschuss für eine Betreuungsperson. Pro Teilnehmenden und Betreuungsperson beträgt der Zuschuss 2 € pro Tag. Mit einer gültigen JuLeiCa erhöht sich der Zuschuss auf 4 € pro Tag. Für inklusive Freizeiten wird der Betreuungsschlüssel von 1 Betreuungsperson für 6 Teilnehmende angepasst.
Weitere Informationen: Sportjugend_Fördermittel_zu_Jugendfreizeit-_und_Jugenderholungsmaßnahmen__2024