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Jubiläumszuwendungen an Vereine

Richtlinien für Jubiläumszuwendungen an Vereine


1         Voraussetzungen
Den Vereinen im Kreissportbund Ammerland werden Zuwendungen ausgezahlt, wenn

1.1   
ein Verein ein Jubiläum von 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200 Jahren begeht.

1.2   
eine Jubiläumsveranstaltung durchgeführt wird und der Vorstand des KSB Ammerland zu dieser eingeladen wird.

2         Bemessung der Zuschüsse

2.1 
Die Jubiläumszuwendungen an Vereine wurden wie folgt festgesetzt:

25 Jahre:                    100 €
50 Jahre:                    125 €
75 Jahre:                    175 €
100 Jahre:                  275 €
125 Jahre:                  300 €
150 Jahre:                  350 €
175 Jahre:                  400 €
200 Jahre:                  450 €

3         Antragsverfahren und Durchführung

3.1   
Der Verein plant die Jubiläumsfeier und lädt die Vorsitzende des KSB Ammerland zu dieser Veranstaltung ein.

4         Inkrafttreten

Diese Richtlinie für die Zuwendungen bei Vereinsjubiläen tritt durch Beschluss des Vorstandes des Kreissportbundes Ammerland vom November 2001 per sofort in Kraft und ist zunächst unbefristet.