Richtlinie des Kreissportbund Ammerland
– Förderung des Heimatsports Boßeln
Der Kreissportbund Ammerland bezuschusst die Anschaffung von Boßelkugeln durch Boßelvereine auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
1. Voraussetzungen
Vom KreisSportBund Ammerland wird die Anschaffung von Boßelkugeln, bzw. deren professionelle
Aufarbeitung gefördert, wenn
1.1
der Verein mit mindestens einer Mannschaft am Straßenboßeln des Fachverbandes aktiv teilnimmt,
1.2
der Verein im laufenden Kalenderjahr noch keinen Zuschuss aus Mitteln dieses Förderprogramms erhalten hat,
1.3
die unter Punkt 3. aufgeführten Vorgaben des Antragsverfahrens eingehalten werden.
2. Bemessung der Förderung
2.1
Der Zuschuss wird durch den Vorstand des KSB Ammerland im Oktober des laufenden Jahres nach den zur Verfügung stehenden Mitteln vergeben.
3. Antragsverfahren und Durchführung
3.1
Von den Vereinen ist ein formloser Antrag mit einer Rechnungskopie für die Beschaffung bzw. Aufarbeitung von Boßelkugeln bis zum 30.09. für das laufende Jahr formlos an den KSB zu richten.
3.2
Nach dem 30.09. erteilt der KSB an den Antragsteller einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Förderung.
4. Inkrafttreten/Gültigkeit
4.1
Diese Richtlinie tritt ab sofort in Kraft und ist bis zum 31.12.2026 befristet.