Euro-Banknoten
erste-hilfe-2-1
Statistik-1
Statistik
PlayPause
previous arrow
next arrow

Förderprogramm Sicherheit im Heimatsport

Richtlinie Sicherheit im Heimatsport

– Förderprogramm Anschaffung von Warnwesten für Boßelvereine  
Der Kreissportbund Ammerland fördert im Rahmen der ihm für diesen Zweck aus Eigenmitteln zur Verfügung stehenden Mittel die Anschaffung von Warnwesten für Boßelvereine. Die Richtlinie gilt für den gesamten Bereich des Kreissportbund Ammerland.

1. Voraussetzungen
Vom Kreissportbund Ammerland wird für die Anschaffung von Warnwesten für Boßelvereine gefördert, wenn

1.1
der Verein ist Mitglied im Kreissportbund Ammerland und nimmt mit mindestens einer Mannschaft am
Straßenboßeln des Fachverbandes aktiv teil,

1.2
der Verein im laufenden Kalenderjahr noch keinen Zuschuss aus Mitteln dieses Förderprogramms erhalten hat,

1.3.
die unter Punkt 3. aufgeführten Vorgaben des Antragsverfahrens eingehalten werden.

2. Bemessung der Zuschüsse
2.1
Für dieses Förderprogramm werden vom Kreissportbund Ammerland jährlich 1.600,00 € zur Verfügung gestellt.

2.2
Der Zuschuss wird vom Kreissportbund Ammerland festgelegt und beträgt in der Regel 50 % des Anschaffungspreises
der Warnwesten (ohne Druckkosten für ggf. vorgenommenen Bedruck).

2.3
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“.

2.4
Sind die Mittel für das laufende Jahr verbraucht, ist eine Förderung nicht mehr möglich.


3. Antragsverfahren und Durchführung
3.1
Die Anträge auf Förderung haben formlos mit Einreichung einer Originalrechnung zu erfolgen.

3.2
Die Anträge sind bis spätestens 01.12. des jeweiligen Jahres einzureichen, später oder unvollständig eingereichte Anträge werden für eine Förderung nicht berücksichtigt.


4. Inkrafttreten
4.1
Diese Richtlinie „Sicherheit im Heimatsport“ tritt durch Beschluss des Vorstandes des KreisSportbundes  Ammerland per sofort in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.

Die Richtlinie können sie hier herunterladen