Richtlinie Regionale Sportförderung Entwicklung
– Förderprogramm Entwicklung der Sportvereine im Ammerland –
Nicht nur die Gesellschaft, auch der organisierte Sport befindet sich in einem Entwicklungs- und Veränderungsprozess. Der Kreissportbund Ammerland fördert in diesem Bewusstsein im Rahmen der ihm für diesen Zweck aus Eigenmitteln zur Verfügung stehenden Mittel seine Mitgliedsvereine. Die Richtlinie gilt für den gesamten Bereich des Kreissportbundes Ammerland.
1. Voraussetzungen und Bemessung der Zuschüsse
Die Mitgliedsvereine im Kreissportbund Ammerland erhalten aus Eigenmitteln des Kreissportbund Ammerland im Rahmen dieses Förderprogramms Mittel, wenn
1.1
der Verein im gesamten Förderjahr Mitglied im Kreissportbund Ammerland ist.
1.2
Jeder Verein, der die jährliche Bestandsmeldung fristgerecht bis spätestens 15.01., 23.59 Uhr, abgegeben hat erhält eine Förderung in Höhe von 0,30 € je gemeldetem Mitglied und zusätzlich erhält jeder Verein einen Grundbeitrag in Höhe von 50,00 €.
1.3
Hat der Verein die Mitgliedermeldung nicht fristgerecht bis zum unter 1.2 aufgeführten Termin abgegeben, erhält er keinen Zuschuss aus diesem Förderprogramm.
2. Durchführung
2.1
Die Förderbeträge werden vom Kreissportbund Ammerland berechnet und im Sommer an die Vereine ausgezahlt.
3. Inkrafttreten
3.1
Diese Richtlinie „Regionale Sportförderung Entwicklung“ tritt durch Beschluss des Vorstandes des Kreissportbund Ammerland per sofort in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.