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Förderprogramm Bezuschussung von neu gegründeten Sportabteilungen

Richtlinie des Kreissportbund Ammerland
– Förderprogramm Bezuschussung von neu gegründeten Sportabteilungen

Der Kreissportbund Ammerland fördert im Rahmen der ihm für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel neu gegründete Sportabteilungen der ammerländer Sportvereine. Die Richtlinie gilt für den gesamten Bereich des Kreissportbund Ammerland.

1. Voraussetzungen
Den Vereinen im Kreissportbund Ammerland wird für die Neugründung einer Sportabteilungen ein Zuschuss gewährt, wenn
1.1
die Sportabteilung neu gegründet wurde.

1.2
die Sportabteilung eine Sportart ausübt die durch einen Landesfachverband vertreten wird, der Mitglied im Landessportbund Niedersachsen ist.

1.3.
die unter Punkt 3. aufgeführten Vorgaben des Antragsverfahrens eingehalten werden.



2. Bemessung der Zuschüsse
2.1
Aus den für dieses Förderprogramm zur Verfügung stehenden Fördermitteln wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € neugegründeter Sportabteilung gezahlt.

2.2.
Der Zuschuss steht maximal für 10 neu gegründete Sportabteilungen bereit. Sind die Mittel für das laufende Jahr verbraucht ist eine Förderung nicht mehr möglich.

2.3.
Die Verteilung erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“.



3. Antragsverfahren und Durchführung

3.1.
Förderanträge haben ausschließlich auf dem beiliegendem Formblatt durch den Verein zu erfolgen. Die Antragstellung muss in dem Kalenderjahr der Gründung der Abteilung liegen.

3.2.
Die Anträge sind komplett ausgefüllt an den Kreissportbund Ammerland an die aufgeführte Anschrift einzureichen. Der Kreissportbund entscheidet über die Zuteilung der Zuschüsse.



4. Inkrafttreten

4.1
Diese Richtlinie für die Bezuschussung von neu gegründeten Sportabteilungen tritt durch Beschluss des Vorstandes des Kreissportbund Ammerland per sofort in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.

Den Antrag können sie hier runterladen

Die Richtlinie können sie hier runterladen