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Ehrungsordnung

Ehrungsordnung des LandesSportBundes Niedersachsen e.V.
(Beschlossen am 22.04.1989; zuletzt geändert durch den 60. HA am 29.05.2010)

Der LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) würdigt die ehrenamtliche Tätigkeit und die besonderen Verdienste von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern im Sport durch nachstehende Ehrungen:

§1 Ehrenpräsidentinnen, Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
Nach § 29 der Satzung des LSB kann der LandesSportBund Persönlichkeiten, die besondere Verdienste um die Förderung des Sports erworben haben, durch Beschluss des Landessporttages zu Ehrenpräsidentinnen, Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitgliedern ernennen.

§ 2 Ehrenamtszertifikate
Auf Antrag eines Vereins verleiht der LSB Ehrenamtszertifikate für eine mindestens 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Sport. Entgegen den Ausführungsbestimmungen des § 5 ist hierfür nicht Voraussetzung, dass der/ die zu Ehrende Wahlämter im Vorstand oder im Abteilungsbzw. Spartenvorstand wahrgenommen hat. Die Ehrenamtszertifikate werden durch die Gliederungen im Auftrag des LSB erstellt und überreicht.

§ 3 Ehrennadeln
Der LSB verleiht auf Antrag eines Vereins, eines Landesfachverbandes oder einer Gliederung
 
a) die Bronzene Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 10-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport
b) die Silberne Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 15-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport
c) die Goldene Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 20-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport.
 
Im Gegensatz zu Anträgen von Landesfachverbänden sind Anträge von Vereinen über den jeweiligen Sportbund einzureichen. Der Sportbund leitet den Antrag nach Befürwortung an den LSB weiter. In besonders begründeten Fällen können die in b) und c) genannten zeitlichen Fristen auch unterschritten werden.
Für herausragende ehrenamtliche Tätigkeit von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des LandesSportBundes kann das Präsidium des LSB an
einzelne Persönlichkeiten die Goldene Ehrennadel mit Brillanten mit Ehrenbrief verleihen.

§ 4 Sonderauszeichnungen
Die Bronzene, Silberne oder Goldene Ehrennadel kann in Ausnahmefällen auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen werden, die sich in besonderer Weise Verdienste um die Förderung des Sports in einer Gemeinde, in einem Landkreis oder im Land Niedersachsen erworben haben. Antragsberechtigt sind die Vereine, die Gliederungen, die Landesfachverbände und das Präsidium des LSB.

§ 5 Ausführungsbestimmungen
Wenn die Voraussetzungen für die Verleihung der Bronzenen, Silbernen oder Goldenen Ehrennadel des LSB erfüllt sind, soll die Verleihung genehmigt werden, auch wenn die oder der zu Ehrende zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Ehrenamt mehr ausübt. Im Regelfall wird die Ehrennadel des LSB in den Abstufungen erst Bronze, dann Silber und danach Gold verliehen. In besonders zu begründenden Ausnahmen kann hiervon abgewichen werden. Für die Verleihung der Ehrennadel werden in der Regel Wahlämter im Vereinsvorstand und Abteilungs- bzw. Spartenvorstand anerkannt. Nicht anerkannt werden Tätigkeiten als Übungsleiter/In, Kampfrichter/In, Sportabzeichenprüfer/In, Ausschussmitglieder, Ehrenmitglieder.
Diese ehrenamtlichen Tätigkeiten sollten durch Vereins- oder Verbandsauszeichnungen bzw. durch die Verleihung von Ehrenamtszertifikaten gewürdigt werden. Die Verleihung der LSB-Ehrennadeln sollte möglichst bei sportlichen Veranstaltungen oder Versammlungen erfolgen.

§ 6 Sportjugend
Für die Ehrungen im Bereich der Sportjugend Niedersachsen gelten besondere Richtlinien, die nach ihrer Beschlussfassung durch die Sportjugend vom Präsidium des LSB.


Hier können Sie die Ehrungsordnung desSportBundes Niedersachsen ausdrucken!

Hier können Sie die Antrag Ehrennadel  und den Antrag Ehrenamtzertifikat ausdrucken!