Sportgerätebeihilfe im KSB Ammerland
Auswertung der gezahlten Beihilfen der Jahre 1994 – 2021
Der KreisSportBund Ammerland unterstützt seine Mitgliedsvereine schon seit mehr als 30 Jahren durch die Zahlung von Sportgerätebeihilfen. Während diese Mittel in den ersten Jahren „auf Antrag nach zur Ver-fügung stehenden Haushaltsmitteln“ vergeben wurden, gibt es seit 1995 eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel.
Die Verteilung der Fördermittel, die komplett aus Eigenmitteln des KSB finanziert wird, wurde so trans-parenter und fairer.
Wurden zunächst jährlich unterschiedlich hohe Mittel für das Programm zur Verfügung gestellt, gab es später eine Gesamtsumme von 10.000,00 DM für dieses Förderprogramm, anschließend 5.000,00 € und mittlerweile sind es 10.000,00 €, die der KreisSportBund Ammerland jährlich hierfür ausgibt.
Insgesamt haben in den letzten 28 Jahren 106 Vereine Sportgerätebeihilfe in einer Gesamthöhe von 165.374,65 € erhalten, der geringste Gesamtzuschuss für einen Verein betrug 25,56 €, die höchste Gesamtfördersumme 11.974,97 €.
Richtlinie des Kreissportbund Ammerland
– Förderprogramm Beschaffung von Sportgeräten
Der Kreissportbund Ammerland e.V. (KSB) bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten durch Vereine auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
1. Voraussetzungen
Als Sportgeräte gelten
- Geräte, die zur unmittelbaren Ausübung einer Sportart notwendig sind,
- Geräte, die zur Messung und Darstellung einzelner Ergebnisse notwendig sind.
Hierzu zählen nicht
- Computer- und Auswertungsanlagen, die nur gelegentlich oder einmalig, ansonsten jedoch im Verwaltungsbereich eingesetzt werden.
- typische Verbrauchsmaterialien von geringem Einzelwert (z.B. Bälle).
Der Anschaffungspreis muss pro Gerät (Einzelpreis) mindestens € 400 betragen, das Sportgerät muss im laufenden Jahr angeschafft werden. Reparaturkosten für Sportgeräte sind nicht abrechnungsfähig.
2. Bemessung der Förderung
Der Zuschuss wird durch den Vorstand des KSB Ammerland im Oktober des laufenden Jahres nach den zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Die Höchstförderung wird auf 1.000,00 € begrenzt.
3. Antragsverfahren und Durchführung
Von den Vereinen sind Anträge auf Bezuschussung für die Beschaffung von Sportgeräten bis zum 30.09. für das laufende Jahr formlos an den KSB zu richten. Für Sportgeräte, die nach dem 30.09. des laufenden Jahres angeschafft werden, kann im Folgejahr ein Zuschuss beantragt werden.
Nach Prüfung des Antrages erteilt der KSB an den Antragsteller einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Förderung.
Der KSB bezuschusst in eigener Verantwortung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die von den Vereinen beantragten und angeschafften Sportgeräte unter Beachtung dieser Richtlinie.
Eine Bezuschussung von bereits beschafften und von vorher privat genutzten Sportgeräten ist ausgeschlossen.
4. Nachweisführung
Die Abrechnung der angeschafften Sportgeräte der Vereine ist beim KSB zur Bezuschussung einzureichen. Beizufügen ist die Originalrechnung, der Nachweis der Bezahlung (Kopie Kontoauszug des Geldinstitutes) und ein Inventarisierungsvermerk.
Die Originalbelege sind für Prüfungszwecke zehn Jahre aufzubewahren. Die Unterlagen sind dafür jederzeit verfügbar zu halten.
Vom KSB werden Prüfungen vorgenommen.
5. Inkrafttreten/Gültigkeit
Diese Richtlinie tritt ab sofort in Kraft und ist bis zum 31.12.2026 befristet.