Ehrungen durch die Sportjugend Niedersachsen
Geehrt werden können engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder-und Jugendbereich der Sportvereine, Sportbünde sowie der Landesfachverbände.
Der Jugendbereich ist diesbezüglich bis unter 19 Jahre definiert. Die zu Ehrenden können sich als Jugendleiterinnen/Jugendleiter, Übungsleiterinnen/ Übungsleiter, Helferinnen/Helfer, Teamerinnen/Teamer usw. und/oder als Funktionärinnen/Funktionäre engagiert haben.
Ehrungsformen
Es gibt drei Ehrungsformen:
- für mindestens 5-jährige Tätigkeit. Diese Ehrung gilt nur für Personen unter 27 Jahre
- für mindestens 10-jährige Tätigkeit
- für mindestens 20-jährige Tätigkeit
In allen Fällen sind Unterbrechungen der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich.
Sonderehrung
Auf Beschluss des Sportjugend-Vorstandes können auch Personen eine Sonderehrung erhalten, wenn sie sich um den Kinder-/Jugendsport besonders verdient gemacht haben. Über die Ehrung und die Art der Ehrengabe entscheidet im Einzelfall der Sportjungend-Vorstand. Diese Ehrung erfolgt auf der Vollversammlung der Sportjugend Niedersachsen.
Die Ehrungsrichtlinien sowie Anträge findet ihr unter https://www.sportjugend-nds.de/engagement/jugendleiterehrungen